In jeder Genossenschaft gilt ein demokratisches Grundrecht, das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht auf Mitbestimmung haben die Mitglieder der Donau-Iller Bank eG. Denn sie sind als Teilhaber gleichermaßen Miteigentümer.
Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der Donau-Iller Bank eG ihre Vertreterinnen und Vertreter. Diese üben im Rahmen der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung der Bank die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Genossenschaft aus. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Donau-Iller Bank eG.
Jede gewählte Vertreterin bzw. jeder gewählte Vertreter hat - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile - eine Stimme und repräsentiert bei der Donau-Iller Bank eG 100 Mitglieder. Bei der Vertreterwahl gilt das Regionalprinzip. Das bedeutet, dass die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter proportional der Anzahl der Mitglieder aus den regionalen Hauptstellen und deren zugeordneten Filialen entspricht.
Die nächste Vertreterwahl findet im am 13. Januar 2025 statt.